Allgemeine Einkaufsbedingungen

SW-Service GmbH & Co. KG

Geschäftsanschrift:
Mindener Straße 208
49152 Bad Essen

Postanschrift:
Lerchenweg 43
32361 Preußisch Oldendorf

Als PDF Download hier.

I. Allgemeines 

Die Bestellungen der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG werden zu den nachstehenden Bedingungen erteilt. Der Lieferant erkennt sie für den vorliegenden Vertrag als verbindlich an, und zwar spätestens mit Beginn der Ausführung des Vertrages. Etwaige Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder andere, von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG für jeden Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Erfolgt die Lieferung dennoch, gilt dies als Einverständnis zu den Einkaufsbedingungen der Heinz Schwarz GmbH & Co. KG. Nimmt die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG die Ware an, geschieht dies ausschließlich zu diesen Einkaufsbedingungen. 

 

II. Vertragsschluss und Vertragsänderungen 

1. Lieferverträge, Bestellungen und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Einhaltung der Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung oder Telefax gewahrt. 

2. Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

3. Die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG kann die Bestellung widerrufen, ohne dass hierdurch Kosten entstehen, sofern ihr nicht innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Bestellung beim Lieferanten die Auftragsbestätigung des Lieferanten zugegangen ist. Gleiches gilt für Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung. 

 

III. Lieferung 

1. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung kommt es auf den Eingang am von der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG angegeben Bestimmungsort an. Befindet sich der Lieferant im Lieferverzug und ist eine von der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, so ist die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG kann jedoch auch nach Ablauf der Nachfrist weiterhin auf Erfüllung bestehen und daneben den Verzugsschaden geltend machen. Bei Fixterminen gilt dies ohne Nachfrist. 

2. Unabhängig hiervon ist die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG berechtigt, vom Lieferanten ab dem Zeitpunkt des Lieferverzuges eine Vertragsstrafe von 0,5% pro angefangene Woche, maximal jedoch 5% des Gesamtauftragswertes der Lieferung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Soweit sich die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG bei Annahme der verspäteten Leistung nicht ausdrücklich das Recht zur Geltendmachung der Vertragsstrafe vorbehält, kann die angefallene Vertragsstrafe innerhalb einer Ausschlussfrist von zehn Werktagen nach Annahme geltend gemacht werden. 

3. Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG hat ihnen ausdrücklich zugestimmt. Sofern sich der Lieferant mit einer Teillieferung in Verzug befindet, kann die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG unter Berücksichtigung von Abs. 1 vom ganzen Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen, wenn an der Teilleistung kein Interesse besteht. 

4. Wird eine Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist oder des vereinbarten Liefertermins vorhersehbar, so unterrichtet der Lieferant die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG unbeschadet seiner sonstigen Verpflichtungen unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung. 

5. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf die der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG wegen der verspäteten Lieferung zustehenden Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von ihr geschuldeten Entgeltes für die betroffene Lieferung. 

 

IV. Versand und Gefahrenübergang 

1. Die Lieferung hat an den von der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG vorgegebenen Bestimmungsort zu erfolgen. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gehen die Versand- und Verpackungskosten zu Lasten des Lieferanten. Eine Preisgestellung ab Werk oder ab Lager des Lieferanten ist zu den jeweils niedrigsten Kosten zu versenden, soweit von der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG keine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben wurde. Mehrkosten wegen einer nicht eingehaltenen Versand- oder Verpackungsvorschrift trägt der Lieferant. Mehrkosten für eine zur Einhaltung eines Liefertermins etwa notwendige beschleunigte Beförderung trägt ebenfalls der Lieferant. 

2. Die gelieferte Ware muss verpackt angeliefert werden. Die Verpackung muss beförderungssicher sein sowie den für die gewählte Transportart geltenden Beförderungsvorschriften und den in der Bestellung genannten Verpackungsvorschriften entsprechen. 

3. Die Ware reist bis zum Eintreffen am Bestimmungsort auf Gefahr des Lieferanten, es sei denn, der Transport wird von einem von der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG beauftragten Transportunternehmer durchgeführt. 

4. Trifft die Sendung in beschädigter Verpackung am Bestimmungsort ein bzw. wird sie in beschädigter Form an den von der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG beauftragten Transportunternehmer ausgeliefert, so ist die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG berechtigt, die Sendung ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen. Die Kosten der Rücksendungen trägt der Lieferant. 

 

V. Preise und Zahlungsbedingungen 

1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer und verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Verpackung. 

2. Der Lieferant übersendet der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG am Versandtag separat in zweifacher Ausfertigung eine Rechnung mit Angabe der von der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG angegebenen Bestellnummer sowie genauer Inhalt- und Gewichtsaufstellung und Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-ID-Nummer. 

Die Erteilung einer Rechnung, die den Anforderungen nicht genügt oder von der Bestellung der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG abweicht, setzt eine Frist zur Inanspruchnahme etwaiger Skontoabzüge nicht in Lauf. Allgemeine Einkaufsbedingungen Dokumentenebene Leitlinie Klassifikation Öffentlich 

3. Die Zahlung durch die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG erfolgt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach Waren- und Rechnungseingang. Eine Aufrechnung steht der Zahlung gleich. 

4. Die Forderungen aus den mit der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG abgeschlossenen Verträgen dürfen nur mit deren schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. 

 

VI. Gewährleistung 

1. Eine gelieferte Ware gilt als abgenommen, wenn die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG die Möglichkeit hatte, den Leistungsgegenstand zu untersuchen und zu prüfen. Die Prüfung und die Untersuchung erfolgen nach dem ordentlichen Geschäftsgang der Heinz Schwarz GmbH & Co. KG. Mängelrügen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie unverzüglich nach Entdeckung des Mangels angezeigt werden. Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf das Rügerecht. Entgegenstehende Prüfungs- und Untersuchungsfristen des Lieferanten gelten nicht. 

2. Die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG kann im Falle der Mangelhaftigkeit der gelieferten Waren nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Nur unter den Voraussetzungen des § 637 BGB ist die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG – auch im Rahmen von Kaufverträgen – berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen oder sich auf Kosten des Lieferanten bei einem Dritten einzudecken. Die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG kann mangelhafte Lieferungen auf Rechnung und Gefahr sowie im Namen des Lieferanten einlagern. Hiervon wird die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG den Lieferanten unverzüglich unterrichten. 

3. Entstehen der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport -, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen 

4. Der Lieferant trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht durch seine Lieferung verursacht wurde, der Fehler erst durch die Konstruktion bzw. die Verarbeitung bei der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG entstanden ist oder auf deren falschen Anleitungen beruht. 

5. Die Gewährleistungsansprüche der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG verjähren 2 Jahre nach Gefahrübergang. 

6. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen. 

 

VII. Produkthaftung 

1. Soweit die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG im Wege der Produzentenhaftung in Anspruch genommen wird und der eingetretene Produkthaftungsschaden durch den Fehler eines vom Lieferanten gelieferten Teilproduktes entstanden ist, ist der Lieferant verpflichtet, die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG von derartigen Ansprüchen frei zu stellen. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast.  

2. Der Lieferant übernimmt in den Fällen von Abs. 1 alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung und –Verteidigung. 

3. Der Lieferant ist verpflichtet, eine ausreichende Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. 

 

VIII. Fertigungsmittel und Produktionsmuster 

1. Zeichnungen, Modelle, Muster, Mess- und Prüfmittel, Liefer- und Prüfvorschriften, Druckvorlagen und Ähnliches sowie Werkzeuge, die von der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG zur Ausführung der Bestellung überlassen oder vom Lieferanten für die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG erstellt wurden, sind Eigentum der Heinz Schwarz GmbH & Co. KG. 

2. Die vorgenannten Fertigungsmittel sowie die mit ihrer Hilfe hergestellten Gegenstände dürfen ohne schriftliches Einverständnis der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten überlassen werden. Die Fertigungsmittel sind vom Lieferanten gegen unbefugte Einsichtnahme und Verwendung zu sichern. Sie sind vom Lieferanten unaufgefordert an die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG zurückzugeben, wenn er sie zur weiteren Erfüllung der Lieferung oder Leistung nicht mehr benötigt. Die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG hat das ausschließliche Recht, die aus Anlass der Bestellung entstehenden Entwicklungen und daraus folgenden Weiterentwicklungen zu verwenden. 

 

IX. Lieferantenaudit 

Fa. Schwarz kann beim Lieferanten bzw. dessen Unterlieferanten Qualitätsaudits, auch mit seinem Endkunden, durchführen. Termin und Umfang werden einvernehmlich geregelt. Der Lieferant hat den Auditoren Zugang zur Fertigung und den Prüfstellen zu gestatten sowie Einsicht in Qualitätsmanagementdokumentationen und Kontrollunterlagen zu ermöglichen. Dabei werden angemessene Maßnahmen zur Sicherung des Know-hows des Lieferanten akzeptiert. Das Audit-Ergebnis wird dem Lieferanten schriftlich mitgeteilt, der sich sofern notwendige Maßnahmen festgestellt wurden zu Korrekturmaßnahmen verpflichtet. 

 

X. Schutzrechte 

Der Lieferant haftet dafür, dass bei der Ausführung des Vertrages sowie bei Lieferung und Benutzung des Gegenstandes der Lieferung oder Leistung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei. 

 

XI. Werbematerial 

Der AN darf in Werbematerial auf eine geschäftliche Verbindung mit der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung hinweisen. 

 

XII. Kündigung und Rücktritt 

1. Die SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Lieferanten das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist oder der Lieferant seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. 

2. Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen mit Ausnahme rechtswidriger Aussperrungen, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse im Bereich der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG berechtigen diese – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie nicht von unerheblicher Dauer sind oder eine nur unerhebliche Verringerung des Bedarfs der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG zur Folge haben. 

3. Bei Kündigung durch den Endkunden hat der Auftragnehmer die Kündigungsgründe nicht zu vertreten, ersetzt Fa. Schwarz dem Auftragnehmer (Vorbehaltlich der Kostenüberprüfung und Freigabe durch den Endkunden) die ihm bis zur Vertragsbeendigung nachweislich entstandenen und unmittelbar aus dem Auftrag resultierenden Ausgaben, einschließlich der Kosten, die aus nicht lösbaren Verbindlichkeiten resultieren. Darüberhinausgehende Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Auftragnehmer anlässlich der Kündigung nicht zu. 

 

XIII. Eigentumsvorbehalt 

Ein Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ist ausgeschlossen, wenn er nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der SCHWARZ WERKZEUGBAU SW-Service GmbH & Co. KG abgedeckt ist. 

 

XIV. Schluss- und Nebenbestimmungen 

1. Erfüllungen für alle wechselseitigen Leistungspflichten ist unser Geschäftssitz oder der von uns im Einzelfall genannte Leistungsort. 

2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche einschließlich des Scheck- und Wechselrechts, ist unser Geschäftssitz. 

3. Zwischen den Vertragsparteien gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Sollten einzelne Teile dieser Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt der insoweit rechtliche zulässige Rahmen einer gesetzlichen Bestimmung. 

 

XV. Bonitätsprüfung 

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Herford & Minden Dorff GmbH & Co. KG, Krellstraße 68, 32584 Löhne zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie unter Datenschutz | Creditreform Herford. 

 

XVI. Weitere Bestimmungen 

1. Informationen über die Erhebung von personenbezogenen Daten finden Sie unter Datenschutz - SCHWARZ WERKZEUGBAU (schwarz-werkzeugbau.de).

Stand: 07/2021